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Das Bestellerprinzip: Ausnahmen und Bedeutung für Käufer

Wer vom Bestellerprinzip betroffen ist, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das auf die Provision auswirkt erfährst Du in unserem Artikel.

Veröffentlicht am 
10.11.2022
Bestellerprinzip

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter dem Umgangssprachlichen Begriff Bestellerprinzip versteht man den gesetzlichen Grundsatz zur gleichmäßigen Verteilung der Maklerkosten auf die beteiligten Parteien Mieter und Vermieter bzw. Käufer und Verkäufer.
  • Das Bestellerprinzip bezieht sich in seiner ursprünglichen Form nur auf den Bereich der Mietimmobilien. Das neue Gesetz zur Maklerprovision gilt seit dem 23. Dezember 2020 und regelt, dass die Maklerkosten in einem 50:50 Verhältnis zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden.
  • Es greift jedoch nicht nur für Mietimmobilien, sondern ebenfallsfür Kaufobjekte. Immobilienmakler sind dazu verpflichtet, das Bestellerprinzip anzuwenden und dazu angehalten Umgehungsversuche zu unterlassen.

<h2 class="heading_two"  id="Heading1"  data-headline="Bestellerprinzip im Überblick"><span class="first_id_number">1</span>Was ist das Bestellerprinzip?</h2>

Mit dem Bestellerprinzip wird die Verteilung der Maklerkosten auf den Mieter und Vermieter bzw. Käufer und Verkäufer geregelt. Es besagt, dass die Partei, die den Makler beauftragt, diesen auch vollständig zahlen muss. Dieses absolute Bestellerprinzip wurde jedoch vom Bundestag abgelehnt. Stattdessen trat am 23. Dezember 2020 das neue Gesetz zur Maklerprovision in Kraft, welches regelt, dass die Maklerkosten zwischen den beiden Parteien in einem gleichmäßigen Verhältnis aufgeteilt werden. Der Maklervertrag muss hierbei schriftlich festgehalten werden. Sei es in Textform, per E-Mail, Fax oder SMS. Allerdings sind mündliche Absprachen für den Vertragsschluss nicht zulässig. Dadurch ist es für einen Makler nicht mehr möglich für den Verkäufer einer Immobilie provisionsfrei tätig zu sein, denn die gleichmäßige Verteilung der Courtage ist in diesem gemäß § 656c BGB: „Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. (...)“ geregelt. Jedoch gibt es bei dem Bestellerprinzip auch gewisse Ausnahmen, die berücksichtigt werden müssen. Der Verkauf von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken sowie Gewerbeimmobilien sind von der gesetzlichen Regelung ausgenommen. Lediglich der Kauf bzw. die Vermietung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ist durch das Bestellerprinzip geregelt.

<h2 class="heading_two"  id="Heading2"  data-headline="Höhe der Maklerprovision"><span class="first_id_number">2</span>Wie hoch ist die Maklerprovision?</h2>

Die Höhe der Provision ist stark von dem gewünschten Objekt abhängig. So erhält der Makler beispielsweise für ein vermitteltes Mehrfamilienhaus deutlich mehr Provision als für eine Einzimmerwohnung. Das ist jedoch immer von der individuellen Situation abhängig. Maximal zulässig in Deutschland ist eine Maklerprovision von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive 19% Mehrwertsteuer. Die maximale Provisionshöhe wird in jedem Bundesland eigenständig festgehalten. Durch diese Regelung soll gewährleistet werden, dass der Immobilienmakler keinen allzu hohen Anteil am Verkaufspreis erhält, der Käufer zu stark belasten würde. Problematisch bei der relativen, also prozentual anteiligen Provision ist die Tatsache, dass Makler natürlich an besonders hohen Immobilienpreisen interessiert sind. Das hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Teurung von Immobilien sehr schnell in die Höhe geschossen ist.

<h2 class="heading_two"  id="Heading3"  data-headline="Berechnung der Maklerprovision"><span class="first_id_number">3</span>Wie wird die Maklerprovision errechnet?</h2>

Die Maklerprovision, oder auch Maklercourtage genannt, ist ein prozentualer Wert welcher schriftlich festgehalten wird. Dieser besagt, wie viel Prozent Provision ein Makler von dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis erhält. Die Gesamthöhe der Provision ergibt sich indem der Kaufpreis mit dem Prozentsatz der Maklerprovision multipliziert wird. Die Maklerprovision darf lediglich berechnet werden, wenn ein gültiger Maklervertrag abgeschlossen wurde und der Makler seinen Auftrag nachweislich erfüllt hat. Wichtig zu beachten ist, dass bei der Maklerprovision auch 19% Mehrwertsteuer fällig werden.

<h2 class="heading_two"  id="Heading4"  data-headline="Maklerprovision umgehen"><span class="first_id_number">4</span>Wie kann man die Maklerprovision umgehen?</h2>

Für den Verkäufer ist hierbei besondere Vorsicht geboten. Im Falle eines Verstoßes gegen das Bestellerprinzip kann ein Bußgeld von bis zu 25.000€ verhängt werden, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Auch Immobilienmakler sollten die Umgehung des Bestellerprinzips nicht versuchen. Maklerverträge können behördlich geprüft und die Zahlungen vom Finanzamt verifiziert werden.

<h2 class="heading_two"  id="Heading5"  data-headline="Hinweise für Makler"><span class="first_id_number">5</span>Das sollten Makler beim Bestellerprinzip beachten</h2>

Innerhalb des Bestellerprinzips gibt es mehrere Provisionsmodelle, wodurch diverse Konstellationen eines Abschlusses zustande kommen können. Sollte sich bei einer Immobilienvermittlung sowohl der Mieter als auch der Vermieter an einen Makler wenden, auf dessen Dienstleistung zurückgreifen und es zu einer Unterzeichnung des Mietvertrags kommt, dann können beide Makler die vereinbarte Provision verlange. Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen den beteiligten Parteien.

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Fazit: Das Bestellerprinzip bei der Immobilienvermittlung

Das Gesetz zur Maklerprovision sowie das Bestellerprinzip soll den Verbraucher vor einer ungleichen Kostenverteilung der Maklerprovision schützen. Durch transparente Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien sowie der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen werden bei der Immobilienvermittlung (durch das Bestellerprinzip) mögliche Kosten für einen Makler und dessen Maklerprovision (bzw. Maklercourtage) fair und gleichmäßig verteilt. Stimmen der Immobilien- und Maklerverbände äußerten sich Anfangs kritisch gegenüber dem Bestellerprinzip, da Umsatzeinbußen befürchtet wurde. Dies bestätigte sich jedoch nicht.

Häufige Fragen

Gilt das Bestellerprinzip für jede Immobilie?
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Werden Maklergebühren mit dem Bestellerprinzip abgeschafft?

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