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Handelsvertreter Ausgleichsanspruch: Wann steht mir was zu?

Als Handelsvertreter hast Du häufig Anspruch auf einen Ausgleichsanspruch. Welche Voraussetzungen es gibt und wie Du den Anspruch durchsetzt erfährst Du hier.

Anja Amend
Veröffentlicht am 
27.12.2023
Gründerin und Geschäftsführerin von Finanzerfahrungen.de
Handelsvertreter Ausgleichsanspruch

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Handelsvertreter Ausgleichsanspruch bringt dir als Handelsvertreter viele Vorteile. Er ermöglicht dir, von deiner bisherigen Tätigkeit auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu profitieren.
  • Durch den Ausgleichsanspruch wirst Du als Handelsvertreter für Deine vertriebliche Leistung entschädigt, um nach Ende des Handelsvertretervertrags eine Art Abfindung zu erhalten.
  • Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch sind, dass Du eine längere Zeit bei dem Unternehmen tätig warst, aktiv Kunden gewonnen hast und keine groben Pflichtverletzungen begangen hast.

Hast du dich schon einmal gefragt, wann dir als Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch zusteht? Hier erfährst Du alles darüber. Der Handelsvertreter Ausgleichsanspruch ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und gilt, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dir als Handelsvertreter und dem Unternehmer beendet wird. Dabei kommt es auf verschiedene Voraussetzungen an, wie zum Beispiel die Dauer deiner Tätigkeit, die Anzahl der von dir geworbenen Kunden und der Höchstbetrag des Ausgleichsanspruchs. Im Folgenden Beitrag erklären wir Dir, was der Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter ist, wie er berechnet wird und was Du sonst noch beachten solltest.

<h2 class="heading_two"  id="Heading1"  data-headline="Was ist ein Handelsvertreter Ausgleichsanspruch?"><span class="first_id_number">1</span>Was ist ein Handelsvertreter Ausgleichsanspruch und wofür steht er?</h2> 

Wenn du als Handelsvertreter tätig bist, hast du möglicherweise schon einmal etwas vom Handelsvertreter Ausgleichsanspruch gehört. Aber was genau verbirgt sich eigentlich dahinter und wofür steht er? Der Ausgleichsanspruch ist ein Rechtsanspruch, der dir als Handelsvertreter zusteht, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Unternehmer beendet wird. Er dient als Ausgleich für deine Tätigkeit und die von dir geworbenen Kunden. Gemäß § 89b Abs. 1 HGB hast du als Handelsvertreter grundsätzlich Anspruch auf den Ausgleichsanspruch. Dieser steht dir zu, wenn du viele Kunden akquiriert hast und das Vertragsverhältnis aus bestimmten Gründen endet. Die genauen Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch können jedoch variieren, daher ist es wichtig, die rechtlichen Bestimmungen im Hinterkopf zu haben.

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs wird nach einer bestimmten Formel berechnet und darf den Höchstbetrag von 150% des Durchschnittsverdienstes der letzten fünf Jahre nicht übersteigen. Bevor du jedoch den Ausgleichsanspruch geltend machst, solltest du sorgfältig prüfen, ob du alle Voraussetzungen erfüllst und ob es möglicherweise Hürden gibt, die deinem Anspruch entgegenstehen könnten. Als Handelsvertreter hast du bestimmte Rechte in Bezug auf den Ausgleichsanspruch, die es zu beachten gilt. Der Ausgleichsanspruch kann für dich als Handelsvertreter viele Vorteile bringen und dir dabei helfen, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eine finanzielle Absicherung zu haben. Es ist daher wichtig, dich im Detail über den Handelsvertreter Ausgleichsanspruch zu informieren, damit du im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses deine Ansprüche geltend machen kannst.

<h2 class="heading_two"  id="Heading2"  data-headline="Voraussetzungen für den Anspruch"><span class="first_id_number">2</span>In welchen Fällen steht einem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch zu?</h2> 

Der Ausgleichsanspruch ist ein relevantes Thema für alle, die als Handelsvertreter tätig sind. Doch in welchen Fällen steht einem überhaupt ein solcher Ausgleichsanspruch zu? Gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) steht einem Handelsvertreter grundsätzlich dann ein Ausgleichsanspruch wie gesagt zu, wenn das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer beendet wird und er in erheblichem Maße dazu beigetragen hat, neue Kunden für das Unternehmen zu gewinnen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Kündigung des Unternehmers oder auf andere Weise erfolgt. Damit ein Handelsvertreter Anspruch auf den Ausgleichsanspruch hat, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Zum einen muss der Handelsvertreter seine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeübt haben, um genügend Kunden für das Unternehmen zu gewinnen. Zum anderen muss der Ausgleichsanspruch vom Unternehmer verlangt werden, da er nicht automatisch gewährt wird.

Des Weiteren ist die Höhe des Ausgleichsanspruchs begrenzt. Der Höchstbetrag wird im HGB festgelegt und richtet sich unter anderem nach der Dauer der Tätigkeit und dem durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst des Handelsvertreters.

Der Ausgleichsanspruch bietet für Handelsvertreter einige Vorteile. Er ermöglicht einen finanziellen Ausgleich für die geleistete Arbeit und den Beitrag zur Kundengewinnung. Zudem kann der Ausgleichsanspruch eine wichtige finanzielle Sicherheit bieten, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. Es ist also wichtig, sich über die rechtlichen Grundlagen des Handelsvertreter Ausgleichsanspruchs zu informieren und seine Ansprüche geltend zu machen, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. In jedem Fall lohnt es sich, vor Beendigung des Vertragsverhältnisses eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Aspekte des Ausgleichsanspruchs zu klären und mögliche Fehler zu vermeiden.

Ausgleichsanspruch Handelsvertreter
Anspruch auf Ausgleichszahlung als Handelsvertreter

<h2 class="heading_two"  id="Heading3"  data-headline="Berechnung des Ausgleichanspruchs"><span class="first_id_number">3</span>Wie berechnet sich der Handelsvertreter Ausgleichsanspruch?</h2> 

Wie berechnet sich der Handelsvertreter Ausgleichsanspruch? Der Handelsvertreter Ausgleichsanspruch ist eine finanzielle Entschädigung für den Handelsvertreter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmer. Doch wie genau berechnet sich dieser Ausgleichsanspruch? Grundsätzlich wird der Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB berechnet. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt.

Einerseits spielt die Höhe des Rohausgleichs eine Rolle, also der durchschnittliche Jahresumsatz, den der Handelsvertreter in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Vertragsverhältnisses erzielt hat. Andererseits werden die Vorteile berücksichtigt, die der Handelsvertreter dem Unternehmer durch seine Tätigkeit gebracht hat.

Die genaue Berechnung kann jedoch komplex sein und hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. So müssen zum Beispiel bestimmte Mindestumsätze erreicht worden sein, damit überhaupt ein Ausgleichsanspruch entsteht. Zudem wird der Ausgleichsanspruch in der Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Es ist daher wichtig, vor der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs die genauen rechtlichen Vorgaben zu prüfen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Eine falsche Berechnung oder fehlende Nachweise können dazu führen, dass der Ausgleichsanspruch nicht oder nur in geringerer Höhe geltend gemacht werden kann.

<h2 class="heading_two"  id="Heading4"  data-headline="Fallstricke beim Ausgleichanspruchs"><span class="first_id_number">4</span>Was muss man beachten, bevor man den Handelsvertreter Ausgleichsanspruch geltend macht?</h2> 

Bevor du den Handelsvertreter Ausgleichsanspruch geltend machst, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst musst du prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch vorliegen. Grundsätzlich steht dir ein Ausgleichsanspruch zu, wenn du als Handelsvertreter über einen längeren Zeitraum für den Unternehmer tätig warst und durch deine Tätigkeit neue Kunden gewonnen oder die Geschäftsbeziehungen mit bestehenden Kunden erheblich erweitert hast. Um die Höhe des Ausgleichsanspruchs zu berechnen, solltest du die maßgeblichen Faktoren wie die Dauer deiner Tätigkeit, die Höhe des Rohausgleichs und den Höchstbetrag gemäß HGB berücksichtigen.

Es ist empfehlenswert, einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hinzuzuziehen, um eine korrekte Berechnung vornehmen zu lassen und mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Des Weiteren ist es wichtig zu prüfen, ob du alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den Ausgleichsanspruch vorlegen kannst. Dazu gehören zum Beispiel Verträge, Kundenlisten und Kommunikationsverläufe. Das Vorhandensein dieser Unterlagen ist entscheidend für den Erfolg deines Anspruchs.

Es ist ratsam, vor der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs ein klärendes Gespräch mit dem Unternehmen zu suchen, von dem Du einen Ausgleichsanspruch fordern willst. Hierbei kann es sinnvoll sein, gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, um langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Letztendlich ist es wichtig, deine Rechte als Handelsvertreter in Bezug auf den Ausgleichsanspruch zu kennen. Dazu gehört das Wissen über die Fristen für die Geltendmachung, die Möglichkeiten der gerichtlichen Durchsetzung deines Anspruchs und die potenziellen Vorteile einer außergerichtlichen Einigung. Der bedeutendste Faktor bei der Durchsetzung des Anspruchs sind belastbare Unterlagen wie Provisionsnachweise, Kundenlisten und andere.

<h2 class="heading_two"  id="Heading5"  data-headline="Rechte als Handelsvertreter"><span class="first_id_number">5</span>Welche Rechte hat man als Handelsvertreter in Bezug auf den Ausgleichsanspruch?</h2> 

Als Handelsvertreter hast du unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Ausgleichsanspruch. Doch welche konkreten Rechte stehen dir in Bezug auf diesen Ausgleichsanspruch zu? Neben dem bisher geklärten Umstand, dass Dir ein Ausgleichsanspruch zusteht, wenn Du bereits längere Zeit für das Unternehmen tätig (üblicherweise mehrere Jahre) und einen maßgeblichen Einfluss auf die Kundengewinnung hattest, hast Du auch weitere Rechte als Handelsvertreter.

Wenn grundsätzlich Anspruch besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind, kannst Du Deinen Ausgleichsanspruch rechtlich bei dem Unternehmen angeben, für das Du als Handelsvertreter tätig bist. Hierzu ist es wichtig, dass Du per Schriftform ankündigst, dass Du von diesem Anspruch Gebrauch machen willst. Wenn das Unternehmen den Anspruch ablehnt, solltest Du zügig den Rechtsweg einschlagen und bereits Dokumente sammeln, die Deinen Anspruch belegen können. Dabei gilt: Fristen wahren. Konkret heißt das, dass Du nicht schuldhaft zögern solltest.

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Fazit: Wann steht mir der Ausgleichsanspruch zu?

Du hast jetzt alle wichtigen Informationen zum Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter erhalten: Was er ist, wann er dir zusteht, wie er berechnet wird und welche Rechte du als Handelsvertreter hast. Doch wann genau steht dir was zu? Die Antwort darauf ist: Es kommt auf die Umstände deiner Vertragsbeendigung an. Grundsätzlich hast du als Handelsvertreter Anspruch auf den Ausgleichsanspruch, wenn dein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer beendet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beendigung aufgrund einer Kündigung des Unternehmers oder aufgrund des Ablaufs der vereinbarten Vertragsdauer erfolgt. Der Ausgleichsanspruch dient dazu, dich als Handelsvertreter für die von dir während deiner Tätigkeit gewonnenen Kunden des Unternehmers zu entschädigen.

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs richtet sich nach dem Durchschnitt der Provisionen, die du in den letzten fünf Jahren vor der Beendigung deiner Tätigkeit erhalten hast. Dabei gibt es jedoch einen Höchstbetrag, den du nicht überschreiten kannst .Damit du den Ausgleichsanspruch geltend machen kannst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen musst du die Beendigung deiner Tätigkeit schriftlich beim Unternehmer anzeigen. Zum anderen darfst du während der Tätigkeit keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen begangen haben. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Berechnung des Ausgleichsanspruchs sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Insgesamt kann man sagen, dass dir der Ausgleichsanspruch steht, wenn du als Handelsvertreter deine Tätigkeit beendest und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst. Sei dir jedoch bewusst, dass dies nur ein grober Überblick ist und es in der Praxis sinnvoll sein kann, juristischen Rat einzuholen.

Häufige Fragen

Wie kann ich meinen Ausgleichsanspruch geltend machen?
Wie hoch ist der Ausgleichsanspruch als Handelsvertreter?
Muss der Ausgleichsanspruch versteuert werden?

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