<h2 class="heading_two" id="Heading1" data-headline="Arten von Lebensversicherungen"><span class="first_id_number">1</span>Welche Arten von Lebensversicherungen gibt es? </h2>
Damit Du einen wirklich guten Überblick über mögliche Steuern bekommst, wenn Dein Versicherungsvertrag ausläuft oder der Betrag ausgezahlt wird, ist ein Überblick über die verschiedenen Varianten hilfreich. Unterschieden wird dabei zwischen der Risikolebensversicherung sowie der Kapitallebensversicherung.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung wird nur im Falle des Todes des Versicherungsnehmers an die Begünstigten ausgezahlt. Solltest Du Versicherungsnehmer sein und über die Laufzeit der Versicherung heraus leben, wird gar nichts ausgezahlt. In dem Fall stellt sich die Frage nach der Steuer bei der Auszahlung der Lebensversicherung nur für Hinterbliebene.
Kapitallebensversicherung
Die andere Variante ist die Kapitallebensversicherung. Sie wird für die Altersvorsorge sowie für die Absicherung im Todesfall genutzt. Die Versicherungsleistung baut sich über die Jahre auf, während es bei einem Lebensversicherungsvertrag für die Risikolebensversicherung anders ist. Dort bekommt der Begünstigte den vollen vereinbarten Betrag auch dann, wenn die Versicherung schon nach einem Jahr ausgezahlt wird. Es handelt sich dabei um eine festgelegte Todesfallsumme.
Wichtig: Mit Kapitallebensversicherungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, konnte dieser Vorteil ebenfalls genutzt werden. Alle Kapitallebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, fallen hier nicht mehr hinein.
<h2 class="heading_two" id="Heading2" data-headline="Steuern für die Auszahlung der Lebensversicherung"><span class="first_id_number">2</span>Kapitallebensversicherung – Steuern für die Auszahlung der Lebensversicherung</h2>
Ist das Ende der Laufzeit einer Kapitallebensversicherung erreicht, bekommst Du Deinen Ertragsanteil ausgezahlt. Es handelt sich dabei um Kapitaleinkünfte oder auch Kapitalerträge. Wie hoch die Besteuerung ist, hängt dann davon ab, wann Du den Vertrag für die Versicherungsleistung abgeschlossen hast. Dabei wird unterschieden zwischen einem Vertragsabschluss, der vor und einem Vertragsabschluss, der nach 2005 durchgeführt wurde.
Im Rahmen der Auszahlung müssen drei verschiedene Begriffe unterschieden werden:
- Ablaufleistung
- Rückkaufwert
- Kaufsumme
Die Ablaufleistung ist die Auszahlung, die nach dem Ablauf des Vertrages erfolgt. Den Rückkaufwert bekommst Du dann, wenn Du Deine Lebensversicherung vorzeitig kündigst. Auch bei der vorzeitigen Auszahlung der Lebensversicherung fällt Steuer an. Entscheidest Du Dich für den Verkauf Deiner Lebensversicherung an ein Unternehmen, wird von einer Kaufsumme gesprochen.
Wichtig: Bei allen Varianten wird nicht der komplette Betrag versteuert, den Du erhältst. Die Steuer fällt auf den Gewinn an. Dieser ergibt sich aus der Auszahlungssumme abzüglich Deiner eingezahlten Beiträge.
Die Höhe der Steuer bemisst sich nach dem Fakt, dass es sich um Einkünfte handelt, die Du aus Kapitalvermögen erhältst. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer, die eine Höhe von 25 % bei der Versteuerung hat. Dazu kommen möglicherweise die Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Dies ist individuell.
<h2 class="heading_two" id="Heading3" data-headline="Steuerfreie Auszahlung"><span class="first_id_number">3</span>Wann eine Auszahlung der Lebensversicherung steuerfrei ist</h2>
In einigen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du keine Steuern auf eine Lebensversicherung zahlen musst. Hier gilt einmal der Stichtag, der 31. Dezember 2004. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
- Die Versicherungssumme muss als Einmalzahlung erfolgen.
- Der Versicherungsschein muss nachweislich belegen, dass die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde.
- Es kann nachgewiesen werden, dass der erste Beitrag für die Lebensversicherung vor dem 31.3.2005 eingezahlt wurde.
- Beiträge wurden für fünf oder mehr Jahre eingezahlt.
- Die Todesfallsumme liegt bei wenigstens 50 % der Gesamtbeträge, die in die Lebensversicherung eingezahlt wurden. Dieser Faktor gilt bei allen Versicherungsverträgen, die nach dem 1. April 2009 abgeschlossen wurden.
Das Vorgehen für Versicherungsverträge ab 2005
Die eben genannten Grundlagen beziehen sich auf Neuverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Alle Verträge, die danach aufgenommen wurden, werden in der Regel voll versteuert und die Summe unterliegt den Vorgaben der Abgeltungssteuer. Die Grundlagen dafür finden sich im Alterseinkünftegesetz. Dabei erfolgt eine Versteuerung mit dem Höchstbetrag für den Gewinn nach Freibetrag. Der Steuersatz liegt bei 25 %.
Es gibt allerdings eine Ausnahme, die als 12/60-Regel bezeichnet wird. In diesem Fall erfolgt nur eine Versteuerung des hälftigen Gewinns, wenn die folgenden Vorgaben erfüllt werden:
- Die Auszahlung darf erst ab dem 60. Geburtstag erfolgen.
- Wurde der Vertrag nach 2012 abgeschlossen, darf die Auszahlung erst nach dem 62. Geburtstag erfolgen.
- Die Versicherung muss seit 12 oder mehr Jahren laufen.
Wie sieht es mit der Angabe in der Steuererklärung aus?
Du bist verpflichtet, Zahlungen aus der Lebensversicherung in der Steuererklärung anzugeben, um die Versteuerung durchzuführen. Die Abgeltungssteuer wird dann automatisch angesetzt. Erfüllt Dein Vertrag die Vorgaben für die hälftige Besteuerung, gibst Du dies in der Anlage KAP an und erhältst eine Erstattung.
Bedenke, dass Du auch Freibeträge für Kapitalerträge ansetzen darfst. Diese liegen derzeit bei einer Höhe von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Paare, die verheiratet sind. Die Freibeträge gelten aber insgesamt für alle Kapitalerträge, also auch für Dividendenzahlungen.
<h2 class="heading_two" id="Heading4" data-headline="Auszahlung als Rente"><span class="first_id_number">4</span>Was passiert, wenn die Auszahlung als Rente erfolgt?</h2>
Du hast Dich entschieden, Dir den Betrag aus Deiner Lebensversicherung als Rente monatlich auszahlen zu lassen? Dieser Weg wird oft gewählt. Hier dient die Lebensversicherung gleichzeitig als Rentenversicherung. In dem Fall bist Du ebenfalls steuerpflichtig. Dabei ist es egal, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag abgeschlossen wurde oder wie lang die Vertragslaufzeit ist. Unter die Versteuerung fällt der Ertragsanteil, der individuell berechnet wird. Einsehen kannst Du die Ertragsanteile im EstG, dem Einkommenssteuergesetz.
<h2 class="heading_two" id="Heading5" data-headline="Versicherungssumme im Todesfall"><span class="first_id_number">5</span>Wie ist es bei der Versicherungssumme im Todesfall?</h2>
Gerade die Risikolebensversicherung wird mit dem Ziel abgeschlossen, Hinterbliebene abzusichern, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Doch wie ist es hier mit der Versteuerung beim Todesfallschutz?
Die Auszahlung des Betrages aus der Risikolebensversicherung ist steuerfrei. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie lang die Vertragslaufzeit war. Dies bezieht sich auf die Abgeltungssteuer. Zu berücksichtigen ist jedoch die Erbschaftssteuer.
Diese greift dann, wenn Erbe plus die Summe aus der Versicherung einen Betrag über dem Freibetrag erreichen. Bei Eheleuten liegt dieser Freibetrag bei 500.000 Euro, bei Kindern beträgt er 400.000 Euro. Mit einem relativ einfachen Trick kann die Versteuerung über die Erbschaftssteuer jedoch umgangen werden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Über-Kreuz-Versicherung.
Die Über-Kreuz-Versicherung ist so konzipiert, dass der Versicherungsnehmer der Risikolebensversicherung auch der Empfänger ist. Nehmen wir das Beispiel der Ehepartner. Du schließt eine Risikolebensversicherung auf Deinen Ehepartner ab. Damit bist Du der Beitragszahler. Verstirbt Dein Ehepartner, bekommst Du als Versicherungsnehmer die Summe ausgezahlt. Dadurch entfällt die Versteuerung mit der Erbschaftssteuer.
<h2 class="heading_two" id="Heading6" data-headline="Beiträge von der Steuer absetzen"><span class="first_id_number">6</span>Lassen sich Beträge für die Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen?</h2>
Steuern sparen kannst Du übrigens auch schon dann, wenn Du in die Lebensversicherung einzahlst. Während der Einzahlung in eine Lebensversicherung können die Beiträge bei der Steuer geltend gemacht werden. Der Fiskus erkennt die Zahlungen als Vorsorgeaufwendungen mit bis zu 1.900 Euro jährlich an. Als Freiberufler oder Selbstständiger steigt der Betrag für Dich sogar noch einmal auf einen Freibetrag von 2.800 Euro.
Angegeben werden die Beträge für die Lebensversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung.